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Konzeptvergabe Paulusareal Geislingen

Konzeptvergabe Paulusareal Geislingen

 

Mitten im Geislinger Quartier Seebach soll das Paulusareal ein neues Gesicht bekommen und dabei weiterhin als Treffpunkt für das Quartier fungieren. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Geislingen bietet das Grundstück im Konzeptvergabeverfahren zum Kauf an.

Mit der Konzeptvergabe wird das Grundstück in der Hohenstaufenstraße nicht nach dem höchsten Gebot, sondern als „Wettbewerb der Ideen“ nach dem besten Konzept vermarktet. Entsprechend wird das Grundstück zu einem Festpreis nach Qualität des Konzeptes vergeben. Gute Konzepte sollen einen Mehrwert für das Quartier und für das Gemeinwesen bieten. Weiter sollen sie beispielsweise Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen, und sich architektonisch und gestalterisch in die Umgebung einfügen.

Rund 3.000 Quadratmeter umfasst das „Paulusareal“, einschließlich des zu erhaltenden Vorplatzes mit Bestandsbäumen. Grundvoraussetzungen, die zukünftig im Paulusareal geschaffen werden sollen, sind eine viergruppige Kindertagesstätte und ein multifunktionaler Mehrzweckraum. Die Geislinger Evangelische Gemeinde bleibt somit, vor allem als Trägerin der Kindertagesstätte, weiterhin im Quartier präsent. Welche weiteren Nutzungen umgesetzt werden, ist konzeptabhängig. Zum Beispiel sind Wohnformen, wie Mehrgenerationenwohnen, denkbar. Die bestehende Pauluskirche und das Pfarrhaus weisen schwerwiegende bauliche Mängel auf und eignen sich generell nicht zur Sanierung. Wie man sich eine potentielle Bebauung auf dem Paulusareal vorstellen kann, hat citiplan in einer Machbarkeitsstudie erarbeitet.

Die Konzeptvergabe ist offen für Bauträger, Genossenschaften oder auch private Baugemeinschaften – entscheidend ist das gute Konzept der Bewerbenden.

Was nun folgt, ist eine Phase der Ideenfindung und Konzepterarbeitung. citiplan steht dabei beratend zur Seite. Im Herbst wird ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Geislingen, der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Geislingen, sowie aus Expert*innen aus den Bereichen Stadtplanung und Architektur, die eingegangenen Bewerbungen bewerten. Abgabefrist ist der 18. Oktober 2024.

Die Ausschreibung mit allen weiteren Informationen zu diesem Konzeptvergabeverfahren finden Sie hier.

Falls Sie Fragen zur Konzeptvergabe habe, können Sie sich gerne an Kristina Ulm (ulm@citiplan.de) wenden.

 


Rückfragenbeantwortung

Zum Prozess der Konzeptvergabe

1. Gibt es Beispiele, wie die Bewerbung zur Konzeptvergabe aussehen kann?

Ja, zum Beispiel der Stadt Filderstadt unter folgenden Links:

Anlage1_KornBlume.pdf (filderstadt.de) und

Konzeptvergabe Mehrgenerationenwohnen – Filderstadt

 

2. Sind die Bewerbenden bei der Sitzung des Auswahlgremiums anwesend um eventuelle Rückfragen zum Konzept zu erläutern?

Nein, das Auswahlgremium wird die Entscheidung nur aufgrund der schriftlich eingereichten Unterlagen fällen.

 

3. Könnte es sein, dass der Kirchengemeinderat in seiner Vergabeentscheidung nicht der Empfehlung des Auswahlgremiums folgt?

Ja, das könnte unter Umständen sein. Auf Seite 15 der Ausschreibung ist die Entscheidung zur Grundstücksvergabe näher beschrieben.  

 

Zur Bebaubarkeit des Grundstücks

1. In den Unterlagen für die Konzeptvergabe wird hier auf die Festsetzungen des Baugebietsplans von 1924 verwiesen. Verstehe ich es richtig, dass für das gesamte Grundstück drei Vollgeschosse erlaubt sind?

Nicht für das gesamte Grundstück, wie die Ortsbausatzung zum Ortsbauplan 16 / 0 „Seebach“ von 1924 im unteren Abschnitt beschreibt. Während zur Hohenstaufenstraße drei Vollgeschosse mit zusätzlichem Dachgeschoss möglich sind, sind Gebäude zur Friedrichstraße und Marienstraße mit zwei Vollgeschossen und zusätzlichem Dachgeschoss zulässig. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks können sich konzeptabhängig weitere Teilgeschosse im Hang ergeben. Die Gebäude müssen sich ihrer Umgebung anpassen, wie §11 der Ortsbausatzung festsetzt.

Zu Art. 39 der BauO: §9 2): „An der Hohenstaufen -,Bahnhof – und Heidenheimer Straße dürfen die Vordergebäude höchstens 3, an den übrigen Straßen höchstens 2 volle Stockwerke erhalten; ein weiteres Stockwerk ist, ausgenommen an der Schwabstraße, auf dem Häring und an der Hauffstraße, jeweils zulässig, wenn es durch Ausbau des Dachstockes für Wohnzwecke gewonnen wird, nach außen aber nicht als volles Stockwerk in die Erscheinung tritt.“

2. Und gibt es konkretere Daten zur Grundflächenzahl für die maximal bebaubare Grundstücksfläche?

Nein, laut Baugebietsplan und Ortsbausatzung ist keine Grundflächenzahl festgelegt. Die maximal bebaubare Grundstücksfläche ergibt sich konzeptabhängig aus den weiteren Festlegungen, wie zum Beispiel aus dem Erhalt des öffentlich begehbaren Vorplatzes und den Mindestanforderungen für die Außenspielfläche für die Kindertagesstätte.

 


 

Verfahrensablauf

Veröffentlichung der Ausschreibung am 01.05.2024

Frist für eingehende Rückfragen bis 15.06.2024

Ausarbeitung der Konzepte 01.05.2024 – 18.10.2024

Verbindliche Beratung 15.06.2024 – 20.09.2024

Konzeptabgabe am 18.10.2024

danach Vorprüfung

Auswahlgremium am 12.11.2024

Kirchengemeinderat Vergabeentscheidung am 19.11.2024

Bekanntgabe der Gewinner Ende November 2024

 

 

Weiterführende Links:

Zur Ausschreibung

Zur Machbarkeitsstudie Pauluskirche

Foto: citiplan

 

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