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Hechingen Obertorplatz

VGH Mannheim bestätigt Bebauungsplan

81 Seiten Abwägung und 291 Seiten Begründung waren nicht umsonst. Der VGH Mannheim bestätigte kürzlich den Bebauungsplan „Zentraler Versorgungsbereich, Teilbereich 1“ in Hechingen in vollem Umfang und wies eine viel beachtete Klage dagegen in allen Punkten ab. Die Stadt habe, so zitiert die Südwestpresse das Gericht, das Gebot erfüllt, „die öffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen und dabei auch die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gewerbebetriebe vor Ort bedacht. Auch die geologischen Verhältnisse einschließlich der Erdbebengefahr seien für das Bebauungsplanverfahren ausreichend untersucht worden. Es genüge, wenn etwaige noch offene bautechnische Fragen in späteren Genehmigungsverfahren geprüft würden.“

„Das Urteil ist eine Bestätigung, dass die Verwaltung und der Gemeinderat alles richtig gemacht haben“, kommentierte CDU-Fraktionschef Andreas Ermantraut laut Südwestpresse das Urteil der Mannheimer Richter. Das mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragte Büro darf  sich dabei sicherlich mit angesprochen  fühlen.

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Luftbild: Grohe

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