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DETTINGEN „Bahnhofstraße – Teil I“ (Bebauungsplan)

Die Gemeinde Dettingen verzeichnet ein kontinuierliches Wachstum und steht zugleich vor den Herausforderungen des demografischen Wandels. Um auf die damit verbundenen infrastrukturellen Veränderungen reagieren zu können, soll die zukünftige Entwicklung innerörtlicher und angrenzender Flächen gesichert und eine dem Ortskern angemessene, verträgliche Bebauung ermöglicht werden.

Mit dem Bebauungsplan „Bahnhofstraße – Teil I“ werden neben der Sicherung des Bestands insbesondere die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung aufgegriffen. Ziel ist eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung sowie die Definition eines klaren Rahmens für private Bauvorhaben.

In Vorbereitung des Bebauungsplans wurde das Büro citiplan mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs beauftragt. Vorgesehen sind zwei bis drei Neubauten auf Gemeindeeigentum sowie der mögliche Erhalt eines Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der grauen Energie (östlich der Bahnhofstraße). Die Anordnung der Gebäude schafft einen halböffentlichen Innenhof mit Aufenthalts- und Kommunikationsflächen. Durchwegungen zum Spielplatz und in den Ortskern werden gestärkt. Die Bestandsbebauung westlich der Bahnhofstraße (Bebauungsplan „Bahnhofstraße – Teil I) wird im historischen Sinne weitergedacht und schafft eine klare Kante zum homogenen Ortskern.

Der Bebauungsplan wurde am 10.04.2025 als Satzung beschlossen.

 

 

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